Einsichten (1)
Was ist der Unterschied zwischen dem Usenet und der Wikipedia? Das Usenet ist zum Diskutieren da; die Wikipedia auch, aber da gibt’s auch noch eine Enzyklopädie.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Usenet und der Wikipedia? Das Usenet ist zum Diskutieren da; die Wikipedia auch, aber da gibt’s auch noch eine Enzyklopädie.
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Virgin Killer
ist der Titel eines Albums, das die Scorpions 1976 veröffentlicht haben. Das Cover erregte damals großes Aufsehen: es zeigte ein nacktes, 10- bis 12-jähriges Mädchen (das ist jedenfalls die Spanne, die ich an verschiedenen Stellen gelesen habe). Nur ihr Schambereich ist verdeckt – durch einen Sprung-in-der-Scheibe
-Effekt.
32 Jahre später sorgt ein Bild dieses Covers dafür, dass viele britische Internetanbieter alle Zugriffe auf Wikipedia und ander Wikimedia-Seiten über transparente Proxys umleiten, um den Zugriff auf den englischen Wikipedia-Artikel zum Album und auf die Bildbeschreibungsseite zu verhindern. Offenbar sind diese Seiten als dem Index der Internet Watch Foundation (IWF) gelandet, einer britischen Organisation, die hauptsächlich gegen Kinderpornographie vorgeht und der viele Internetanbieter angehören. Genau sagen lässt sich das nicht, denn die IWF sagt weder den Betreibern der gesperrten Seiten etwas von der Sperrung, noch gibt sie die Liste der gesperrten Seiten heraus, und bisher hat sie weder bestätigt noch dementiert, ob sie dafür verantworlich ist.
Das mag bei echten Kinderporno-Webseiten sicher auch angemessen sein, aber es sieht so aus, als hätte die IWF überreagiert. Denn rein rechtlich gesehen scheint das Cover in Ordnung zu sein; es wurde zwar nach der Veröffentlichung zumindest in den USA geändert, das lag aber an heftigem öffentlichen Protest, nicht daran, dass das Bild illegal gewesen wäre. Auch nach britischem Recht gibt es ganz offensichtlich kein Problem, und ein neugieriger Wikipedianer hat in einem Musikgeschäft zumindest auf der Rückseite eines anderen Albums der Scorpions auch das umstrittene Bild gefunden.
Was heißt das für die Wikipedia? In der englischen ist dadurch mal wieder die Diskussion aufgekommen, ob man das Bild nicht aus dem Artikel entfernen sollte. Das Ergebnis ist bisher dasselbe wie jedesmal vorher: das Bild an sich ist legal und darf in der englischen Wikipedia auch ohne freie Lizenz als fair use gezeigt werden, gerade weil im Artikel ausführlich auf die Kontroverse eingegangen wird.
Neben der Tatsache, dass mindestens ein Artikel und ein Bild für britische Nutzer gesperrt sind, ergibt sich durch die Proxys, dass praktisch alle britischen Internetnutzer über eine handvoll IP-Adressen zugreifen. Damit werden mit jedem gesperrten IP-Vandalen möglicherweise Millionen von anderen Benutzern ebenfalls gesperrt.
Wie das ausgehen wird, weiß noch niemand, aber eins ist klar: für die kommende Woche ist den Medien ihr großes Wikipedia-Thema sicher. Schade, denn die Themen der ausklingenden Woche – die zweckgebundene Spende für die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und die Bilder des Bundesarchivs – waren mir jedenfalls deutlich lieber.
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Kaum hat er begonnen, ist der dritte Wikipedia-Workshop in Köln zu Ende gegangen. Wie immer gefiel mir am besten das, was sich zwischen den eigentlichen Programmpunkten abgespielt hat. Anders als bei Wikipedia-Stammtischen sitzen viele am Rechner und tun im Prinzip das, was sie auch sonst so machen würden (natürlich mit deutlich verkürzten Kommunikationszeiten zu den Anwesenden). Man lernt nette Leute kennen und trifft andere wieder.
Die einstweilige Verfügung (siehe z. B. Wikimedia Blog) gegen den Verein fiel genau auf der Workshop, was für interessante Diskussionen sorgte. Außerdem wurden regelmäßig neue Meldungen über den Spendenstand bei Wikimedia Deutschland in den Raum geworfen, der – wie man an den Kommentaren sieht – nur wegen Herrn Heilmann am Samstag eine Rekordhöhe von knapp 16.000 Euro erreichte und heute wohl ähnliche Werte erreichen wird.
Ich selbst hab auf Anregung von Mathias Schindler mein Catgraph-Tool während des Workshops um eine kleine aber feine (und noch nicht dokumentierte) Option erweitert: statt bei einer Kategorie anzufangen, kann man einen Artikel aus Ausgangspunkt wählen. Dann werden alle Kategorien, in denen der Artikel ist, in einem einzigigen Kategorienbaum dargestellt. Das Eingabeformular kennt die neue Option schon (Option Artikelkategorien
bei Zeige Kategorien
wählen). Vorsicht: Das wird schnell unübersichtlich.
PS: Mit Mathias Schindler sollte man besser nicht über Fernsehserien diskutieren, von denen man nicht alle Episoden gesehen hat. In der Hinsicht ist er wie die Wikipedia: Spoilerwarnungen gibt es nicht …
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Das Kuratorium der Wikimedia Foundation hat in einer IRC-Sitzung zwei neue Chapter bestätigt. Grüße nach Norwegen an Wikimedia Norge und nach Ungarn an Wikimédia Magyarország!
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Endlich ist es soweit: Die FSF hat Version 1.3 der GNU Free Documentation License veröffentlicht (mitsamt FAQ). Damit soll der Weg für eine mögliche Relizensierung der Wikipedia und anderer GFDL-Wikis auf eine Creative-Commons-Lizenz (CC-by-sa 3.0) bereitet werden. Ein paar andere Änderungen gibt es auch, aber auf die werde ich nicht eingehen.
Ermöglicht werden soll die Umstellung über den neuen Abschnitt 11. Dort wird festgelegt, dass Inhalte, die unter der GFDL 1.3 stehen und auf einer Massive Multiauthor Collaboration Site (soviel wie Massen-Mehrautor-Zusammenarbeits-Site; der Begriff ist offensichtlich an MMORPG angelehnt) erstellt wurden, unter CC-by-sa 3.0 relizensiert werden können. Die Definition einer solchen MMC Site passt genau auf Wikis, die auch explizit als Beispiel genannt werden.
Es gibt einige Beschränkungen. Material, das außerhalb der MMC Site entstanden ist und dort weiterverwendet wurde, darf nur relizensiert werden, wenn es vor dem 1. November 2008 eingebracht wurde. Damit soll verhindert werden, dass beliebige Inhalte unter CC-by-sa gestellt werden können, indem man sie jetzt einfach in ein Wiki einstellt. Außerdem ist die Relizensierung nur bis zum 1. August 2009 möglich. Es ist also eine einmalige Aktion.
Meiner Meinung nach reichen diese Einschränkungen aus, um zu begründen, dass der Sprung von Version 1.2 oder später
(so ist u. a. Wikipedia lizensiert) zu Version 1.3 möglich ist: für zukünftige Versionen war festgeschrieben, dass diese den Geist
der Lizenz nicht grundlegend ändern würden, und das halte ich für erfüllt.
Das werden andere anders sehen, und wie es ein deutsches Gericht sehen würde, steht in den Sternen. Man darf sich also durchaus fragen, ob man sich als Nachnutzer wirklich darauf verlassen will, dass eine Relizensierung rechtlich einwandfrei ist. Die nächsten Wochen und Monate werden es zeigen – auch, ob die Relizensierung wirklich stattfinden wird.
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Eigentlich wollte ich einfach mal wieder eine kleine Nachricht aus der großen weiten Wikimedia-Welt weiterreichen, über die offenbar noch niemand auf Deutsch berichtet hat: am 22. Oktober ist die 2008/9 Wikipedia Selection for schools
(Wikipedia-Auswahl für Schulen 2008/09
) veröffentlicht worden, eine Sammlung, die hauptsächlich aus 5.500 Artikeln der englischen Wikipedia besteht und auf eine DVD passt; sie ist auch unter schools-wikipedia.org online zu finden, das DVD-Image ein Archiv der Dateien ist über Bittorrent verfügbar. Das Projekt ist eine Kooperation der Wikimedia Foundation und des britischen Ablegers der SOS-Kinderdörfer. (siehe Update unten)
Das Ganze ist leider nicht ganz GFDL-konform, denn der einzige Hinweis auf die Autoren ist folgender Text, der am Ende jedes Artikels steht:
see www.wikipedia.org for details of authors and sources
Übersetzt:
siehe www.wikipedia.org für Details über Autoren und Quellen
Das ist erstens falsch (die Informationen wird man auf en.wikipedia.org finden) und zweitens ganz sicher keine ausreichende Angabe der Autoren, egal wie man die GFDL lesen will.
Wie kann sowas bei einem Projekt, an dem die Foundation beteiligt ist, passieren? Hat sich das keiner am Ende nochmal angesehen? Ich bin sicher nicht als Foundation-Kritiker bekannt (irgendwelche Wikipedia-Gegner
haben mich in dem Zusammenhang mal als Vereins-Hurra-Schreier oder sowas ähnliches tituliert), aber das, sagen wir mal, begeistert mich nicht so wirklich. Wenn die Foundation es schon nicht schafft, dass bei so einem Projekt wenigstens eine liberale Auslegung der GFDL eingehalten wird – wobei es hier ja wirklich sehr einfach gewesen wäre, die komplette Versionsgeschichte mitzuliefern, was selbst einer strikten Auslegung genüge getan hätte – wer dann?
Mittlerweile hat Erik Möller auf der Foundation-Mailingliste klargestellt, dass die Foundation praktisch nichts mit dem Projekt zu tun hatte – offenbar kam sie erst ins Spiel, als es darum ging, die Verwendung des Namens Wikipedia
und des Logos zu erlauben. Das Projekt wurde von Andrew Cates organisiert.
Der hat, und ab hier muss ich aufpassen, keine justiziablen Aussagen zu machen, meiner Meinung nach keine Ahnung von der GFDL. So schreibt er als Kommentar im Wikimedia blog:
The trouble is that the GFDL was not written to cover electronic publishing, and does not say what crediting
exactly is required.
Das Problem ist, dass die GFDL nicht geschrieben wurde, um elektronische Veröffentlichung abzudecken, und nicht sagt, welche
Zuschreibunggenau gefordert ist.
Bitte was? Ich gehe davon aus, dass so gut wie jedes GFDL-Dokument elektronisch publiziert wurde, denn sie wurde als Lizenz für Softwaredokumentation entworfen. Es muss sogar auf irgendeine Art und Weise elektronisch zur Verfügung stehen, jedenfalls bei (hier vorliegenden) mehr als 100 Kopien (GFDL Punkt 3 Absatz 2).
Fest steht jedenfalls, dass man hier mehreren Leuten die Hammelbeine langziehen sollte: der Foundation, weil sie dem Projekt offenbar ungeprüft das OK zur Benutzung ihrer Marken gegeben hat, und Andrew Cates, weil der – wenn er nicht weiß, wie er die Autorennennung handhaben soll – einfach jemanden hätte Fragen sollen, der es weiß.
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Früher herrschte im Rechenzentrum der Wikimedia Foundation in Tampa, Florida ein ziemliches Durcheinander: praktisch alle Server benutzten Linux, aber unter verschiedensten Distributionen. In den letzten zwei Jahren wurde zwar schon fleißig daran gearbeitet, das zu ändern, aber jetzt geht es ans Eingemachte: auch die Webserver werden auf Ubuntu 8.04 umgestellt.
Den umfangreichsten Bericht hat Computerweek, allerdings nur in Englisch. Einen wirklich guten deutschsprachigen Bericht konnte ich nicht finden; Heise hat noch garnichts, und der Artikel bei Golem ist sehr kurz. Ich versuche mal, das wichtigste dazu zu schreiben – auch für diejenigen, die nicht soviel Ahnung von der Materie haben.
Ubuntu ist eine Linux-Distribution, die wiederum auf Debian basiert. Beide Distributionen sind heute sehr beliebt, Debian klassischerweise auf Servern, Ubuntu auf Desktop-Rechnern. Sie haben beide den Vorteil, kostenlos zu sein. Außerdem werden (bei Debian generell, bei Ubuntu für die so genannten LTS-Versionen) noch über Jahre Sicherheitsupdates angeboten, bei Ubuntu 8.04 LTS immerhin fünf Jahre.
Ubuntu auf Servern war mir ehrlich gesagt eher neu; aber ich hab in einem IRC-Log, das Aryeh Gregor auf Wikitech-l gepostet hat, eine schöne Aussage dazu gefunden:
Es ist Debian, aber mit einem vorhersagbaren Veröffentlichungszyklus.
Sprich: man weiß schon auf Monate im Voraus, wann die nächste Version rauskommt.
Ich hatte auch irgendwo ein Zitat von Brion Vibber gesehen – ich finde es leider nicht mehr wieder –, dass es praktisch ist, dieselbe Distribution auf den Servern zu benutzen, die viele der Server-Admins auch zu Hause einsetzen.
Die Umstellung soll sich jedenfalls lohnen. Ich zitiere Brion Vibber:
Wir können überall dieselbe Kombination laufen lassen, und sie macht dasselbe. Alles ist eine Million mal einfacher.
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Mittlerweile verbreitet sich die Nachricht auch in den englischsprachigen Mainstream-Medien: das United States Court of Appeals for the Federal Circuit hat am 14. August die Gültigkeit freier Lizenzen deutlich gestärkt. Dieses Gericht ist eins der obersten Berufungsgerichte der Vereinigten Staaten, die man wohl am besten mit dem BGH vergleichen kann, jedenfalls was die Signalwirkung angeht.
Der wichtigste Punkt des Urteils ist: Wer Inhalte nutzt, die unter einer freien Lizenz stehen, muss sich an diese Lizenz halten, sonst verfällt sie und die normalen Urheberrechtsregelungen treten in Kraft. Das war bisher eine weit verbreitete Meinung, die etwa in Deutschland schon gerichtlich gefestigt ist, aber in den USA war es bis vorgestern nicht klar. Die Durchsetzung freier Lizenzen ist damit ein ganzes Stück einfacher geworden.
Wer etwas mehr zum Hintergrund wissen will, dem sei taz.de ans Herz gelegt: die waren mit der Meldung schon früh dran und haben meiner Meinung nach den bisher besten deutschsprachigen Artikel zum Thema. Vor allem scheint er keine Fehler zu enthalten. (Anders als der grausige auf FTD.de ein paar Tage zuvor, der frühlich Begriffe unterschiedlicher Bedeutung vermischt und fast schon erschreckend viel FUD verbreitet. Aber das ist ein anderes Thema.)
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Ein Gericht im US-Bundesstaat New Jersey hat erstmals entschieden, dass die Wikimedia Foundation nicht für Inhalte der Wikipedia verantwortlich ist, zumindest soweit Section 230 – § 230 des Communications Decency Act – die Verantwortlichkeit einschränkt. Die EFF, die an dem Fall ebenfalls beteiligt war, hat einen Bericht zum Urteil und weitere Informationen zum Fall.
Wichtig ist folgender Satz aus Section 230:
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.
§ 230(c)(1) Communications Decency Act
Grob gesagt: Wer einen interaktiven Computerdienst (interactive computer service) betreibt oder nutzt ist nicht für Inhalte verantwortlich, die jemand anders dort einstellt.
Soweit ich es verstehe (Achtung, Hobby-Rechtsverdreher am Werk) ist das relativ ähnlich zum deutschen § 10 des Telemediengesetzes – geht aber etwas weiter, denn der Anbieter muss die Inhalte nicht entfernen.
Andererseits geht es nicht so weit, wie dieser eine Satz suggeriert: § 230(e) schränkt ein, dass u. a. Strafgesetze und Rechte des geistigen Eigentums
davon nicht erfasst werden. Bei Urheberrechtsverstößen etwa gilt der DMCA, der auch die Entfernung der Inhalte verlangt.
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Nachdem die Foundation es schon vor einiger Zeit als Chapter anerkannt hatte hat Wikimedia Australien am 6. August seine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) erhalten. Damit existiert es jetzt auch ganz offiziell für den Staat Victoria. Glückwunsch!
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