Wikimedia Foundation für Inhalte nicht verantwortlich
Ein Gericht im US-Bundesstaat New Jersey hat erstmals entschieden, dass die Wikimedia Foundation nicht für Inhalte der Wikipedia verantwortlich ist, zumindest soweit Section 230 – § 230 des Communications Decency Act – die Verantwortlichkeit einschränkt. Die EFF, die an dem Fall ebenfalls beteiligt war, hat einen Bericht zum Urteil und weitere Informationen zum Fall.
Wichtig ist folgender Satz aus Section 230:
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.
§ 230(c)(1) Communications Decency Act
Grob gesagt: Wer einen interaktiven Computerdienst (interactive computer service) betreibt oder nutzt ist nicht für Inhalte verantwortlich, die jemand anders dort einstellt.
Soweit ich es verstehe (Achtung, Hobby-Rechtsverdreher am Werk) ist das relativ ähnlich zum deutschen § 10 des Telemediengesetzes – geht aber etwas weiter, denn der Anbieter muss die Inhalte nicht entfernen.
Andererseits geht es nicht so weit, wie dieser eine Satz suggeriert: § 230(e) schränkt ein, dass u. a. Strafgesetze und Rechte des geistigen Eigentums
davon nicht erfasst werden. Bei Urheberrechtsverstößen etwa gilt der DMCA, der auch die Entfernung der Inhalte verlangt.