AGB bei Google Knol

Die terms of service von Google Knol sind widersprüchlich, was den urheberrechtlichen Status der Artikel angeht. Einerseits erhebt Google keine Ansprüche auf die Inhalte:

5.1. No Google Ownership of User Content.
Google claims no ownership or control over any content submitted, posted or displayed by you on or through the Service. […]

Quelle: Knol Terms of Service

Andererseits räumt man Google ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten ein:

8. License to Google.
By submitting, posting or displaying content as an Author, Co-Author, Collaborator, Commenter, Reviewer, or User on or through the Service, you grant to Google a non‑exclusive, perpetual, worldwide and royalty-free right and license to (i) use, copy, distribute, transmit, modify, create derivative works based on, publicly perform (including but not limited to by digital audio transmission), and publicly display the content through Google services; […]

Quelle: Knol Terms of Service

Das Google die Erlaubnis braucht, die Inhalte auf Knol zu veröffentlichen, ist klar und muss, da man auch ohne freie Lizenz Texte einstellen darf, wohl auch vereinbart werden; aber das geht darüber hinaus und würde etwa bei Veröffentlichungen unter einer nichtkommerziellen Lizenz (Google bietet CC-by-nc als eine der Lizenz-Auswahlmöglichkeit an) den nichtkommerziellen Aspekt aushebeln – zumindest für Google.

Problematisch ist aber vor allem, wenn man Inhalte Anderer einstellt: denn die Rechte daran kann man Google im Allgemeinen garnicht einräumen, das könnte nur der Urheber selbst. Um beim Beispiel zu bleiben: wenn jemand etwas unter eine nichtkommerziellen Lizenz wie CC-by-nc freigegeben hat und ich baue das in einen Knol-Artikel ein, darf auch Google das nicht kommerziell nutzen.

Ich bin zwar in Rechtsangelegenheiten nur ein interessierter Laie, aber ich stelle in Frage, ob das – in Deutschland – so überhaupt geht. Ich weiß, dass überraschende Klauseln in AGB (ob die nun AGB oder terms of service heißen) ungültig sind. Ich jedenfalls halte das für überraschend, vor allem, wenn eine andere Klausel etwas anderes sagt.

Und wenn diese Klausel doch gelten sollte: das Hauptproblem dürfte Google haben, denn die verbreiten möglicherweise Inhalte ohne Zustimmung der Urheber (auch wenn sie sich wohl ihrerseits an den Einsteller halten könnten).

Update 28. Juli 2008 @ 21:27
Der selbsternannte Lizenzexperte (seine eigenen Worte) Klaus Graf teilt meine Ansicht zu den Lizenzproblemen. So falsch kann ich also nicht liegen.

1 Kommentar

  1. dapete bloggt » Erde an Google, Erde an Google Said,

    28. Juli, 2008 @ 18:10

    […] unter der GFDL gemäß Knols Teilnahmebedingungen einzustellen (aus denselben Gründen, die ich gestern mit dem Beispiel CC-by-nc angeführt […]

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